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Operatoren für schriftliche Arbeiten

Die Hand­lungs­ver­ben einer Auf­ga­ben­stel­lung sind so genann­te „Ope­ra­to­ren“.
Sie geben dar­über Aus­kunft, was bei der jewei­li­gen Auf­ga­be über­haupt zu tun ist. Ope­ra­to­ren sind in drei Anfor­de­rungs­be­rei­che (AFB I ‑III) ein­ge­teilt, die den Schwie­rig­keits­grad der ent­spre­chen­den Auf­ga­be wider­spie­geln.

Anforderungsbereich I – Reproduktion

  • auf­zäh­len: Lis­te von Infor­ma­tio­nen in Kurz­form
  • beschrei­ben :Eine genaue, sach­li­che, auf Wer­tun­gen und Erklä­run­gen ver­zich­ten­de Dar­stel­lung von Per­so­nen, Vor­gän­gen oder Situa­ti­on
  • dar­stel­len: →beschrei­ben
  • nen­nen: →auf­zäh­len
  • skiz­zie­ren: In gro­ben Zügen wesent­li­che Merkmale/Sachverhalte ver­deut­li­chen (in Wor­ten, sel­ten auch zeich­ne­risch)
  • zusam­men­fas­sen: Inhal­te, Zusam­men­hän­ge oder Tex­te auf das Wesent­li­che redu­ziert und sprach­lich struk­tu­riert mit eige­nen Wor­ten wie­der­ge­ben

Anforderungsbereich II – Reorganisation und Transfer

  • aus­wer­ten: Daten oder Ein­zel­er­geb­nis­se zu einer abschlie­ßen­den Gesamt­aus­sa­ge zusam­men­füh­ren
  • bele­gen: Mit Hil­fe von Infor­ma­tio­nen aus Schau­bil­dern oder Tex­ten den Nach­weis erbrin­gen („bewei­sen“), dass eine Aus­sa­ge zutrifft.
  • ein­ord­nen: Eine bestimm­te Posi­ti­on zuord­nen oder einen Sach­ver­halt in einen Zusam­men­hang stel­len
  • erklä­ren: Einen Sach­ver­halt auf der Grund­la­ge eige­nen Wis­sens in einen Zusam­men­hang →ein­ord­nen und deu­ten
  • erläu­tern: wie →erklä­ren, aber durch zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen und Bei­spie­le anschau­lich ver­deut­li­chen (Zu dem wich­ti­gen Unter­schied zwi­schen „erklä­ren“ und „erläu­tern“ fin­dest du hier mehr.)
  • ermit­teln: Texten/Schaubildern/Tabellen bestimm­te Sach­ver­hal­te ent­neh­men, auch wenn sie nicht expli­zit genannt wer­den
  • erschlie­ßen: →ermit­teln
  • her­aus­ar­bei­ten: →ermit­teln
  • ver­glei­chen: Zu vor­ge­ge­be­nen oder selbst gewähl­ten Gesichts­punk­ten Gemein­sam­kei­ten und Unter­schie­de feststellen/gegenüberstellen
  • wider­le­gen: Argu­men­te anfüh­ren, dass Daten/Behauptungen/Positionen nicht halt­bar sind

Anforderungsbereich II – Reflexion und Problemlösung

  • begrün­den: Nach­voll­zieh­bar und schlüs­sig dar­stel­len, war­um auf eine Ursa­che eine bestimm­te Wir­kung folgt
  • beur­tei­len: Aus­sa­ge über die Richtigkeit/Angemessenheit/Anwendbarkeit eines Sach­ver­halts oder einer Behaup­tung ohne per­sön­lich Stel­lung zu neh­men
  • bewer­ten: wie →beur­tei­len, nur unter Berück­sich­ti­gung eines per­sön­li­chen Wer­te­be­zugs
  • erör­tern: Einen Sach­ver­halt von ver­schie­de­nen Stand­punk­ten aus beleuch­ten und zu einer begrün­de­ten eige­nen Bewer­tung gelan­gen
  • Stel­lung neh­men: Zu einem Sach­ver­halt oder einer Behaup­tung argu­men­tie­rend eine eige­ne Mei­nung äußern