Die Handlungsverben einer Aufgabenstellung sind so genannte „Operatoren“.
Sie geben darüber Auskunft, was bei der jeweiligen Aufgabe überhaupt zu tun ist. Operatoren sind in drei Anforderungsbereiche (AFB I ‑III) eingeteilt, die den Schwierigkeitsgrad der entsprechenden Aufgabe widerspiegeln.
Anforderungsbereich I – Reproduktion
- aufzählen: Liste von Informationen in Kurzform
- beschreiben :Eine genaue, sachliche, auf Wertungen und Erklärungen verzichtende Darstellung von Personen, Vorgängen oder Situation
- darstellen: →beschreiben
- nennen: →aufzählen
- skizzieren: In groben Zügen wesentliche Merkmale/Sachverhalte verdeutlichen (in Worten, selten auch zeichnerisch)
- zusammenfassen: Inhalte, Zusammenhänge oder Texte auf das Wesentliche reduziert und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
Anforderungsbereich II – Reorganisation und Transfer
- auswerten: Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen
- belegen: Mit Hilfe von Informationen aus Schaubildern oder Texten den Nachweis erbringen („beweisen“), dass eine Aussage zutrifft.
- einordnen: Eine bestimmte Position zuordnen oder einen Sachverhalt in einen Zusammenhang stellen
- erklären: Einen Sachverhalt auf der Grundlage eigenen Wissens in einen Zusammenhang →einordnen und deuten
- erläutern: wie →erklären, aber durch zusätzliche Informationen und Beispiele anschaulich verdeutlichen (Zu dem wichtigen Unterschied zwischen „erklären“ und „erläutern“ findest du hier mehr.)
- ermitteln: Texten/Schaubildern/Tabellen bestimmte Sachverhalte entnehmen, auch wenn sie nicht explizit genannt werden
- erschließen: →ermitteln
- herausarbeiten: →ermitteln
- vergleichen: Zu vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten und Unterschiede feststellen/gegenüberstellen
- widerlegen: Argumente anführen, dass Daten/Behauptungen/Positionen nicht haltbar sind
Anforderungsbereich II – Reflexion und Problemlösung
- begründen: Nachvollziehbar und schlüssig darstellen, warum auf eine Ursache eine bestimmte Wirkung folgt
- beurteilen: Aussage über die Richtigkeit/Angemessenheit/Anwendbarkeit eines Sachverhalts oder einer Behauptung ohne persönlich Stellung zu nehmen
- bewerten: wie →beurteilen, nur unter Berücksichtigung eines persönlichen Wertebezugs
- erörtern: Einen Sachverhalt von verschiedenen Standpunkten aus beleuchten und zu einer begründeten eigenen Bewertung gelangen
- Stellung nehmen: Zu einem Sachverhalt oder einer Behauptung argumentierend eine eigene Meinung äußern