Operatoren für schriftliche Arbeiten

Die Handlungsverben einer Aufgabenstellung sind so genannte „Operatoren“.
Sie geben darüber Auskunft, was bei der jeweiligen Aufgabe überhaupt zu tun ist. Operatoren sind in drei Anforderungsbereiche (AFB I -III) eingeteilt, die den Schwierigkeitsgrad der entsprechenden Aufgabe widerspiegeln.

Anforderungsbereich I – Reproduktion

  • aufzählen: Liste von Informationen in Kurzform
  • beschreiben :Eine genaue, sachliche, auf Wertungen und Erklärungen verzichtende Darstellung von Personen, Vorgängen oder Situation
  • darstellen: →beschreiben
  • nennen: →aufzählen
  • skizzieren: In groben Zügen wesentliche Merkmale/Sachverhalte verdeutlichen (in Worten, selten auch zeichnerisch)
  • zusammenfassen: Inhalte, Zusammenhänge oder Texte auf das Wesentliche reduziert und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben

Anforderungsbereich II – Reorganisation und Transfer

  • auswerten: Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen
  • belegen: Mit Hilfe von Informationen aus Schaubildern oder Texten den Nachweis erbringen („beweisen“), dass eine Aussage zutrifft.
  • einordnen: Eine bestimmte Position zuordnen oder einen Sachverhalt in einen Zusammenhang stellen
  • erklären: Einen Sachverhalt auf der Grundlage eigenen Wissens in einen Zusammenhang →einordnen und deuten
  • erläutern: wie →erklären, aber durch zusätzliche Informationen und Beispiele anschaulich verdeutlichen (Zu dem wichtigen Unterschied zwischen „erklären“ und „erläutern“ findest du hier mehr.)
  • ermitteln: Texten/Schaubildern/Tabellen bestimmte Sachverhalte entnehmen, auch wenn sie nicht explizit genannt werden
  • erschließen: →ermitteln
  • herausarbeiten: →ermitteln
  • vergleichen: Zu vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten und Unterschiede feststellen/gegenüberstellen
  • widerlegen: Argumente anführen, dass Daten/Behauptungen/Positionen nicht haltbar sind

Anforderungsbereich II – Reflexion und Problemlösung

  • begründen: Nachvollziehbar und schlüssig darstellen, warum auf eine Ursache eine bestimmte Wirkung folgt
  • beurteilen: Aussage über die Richtigkeit/Angemessenheit/Anwendbarkeit eines Sachverhalts oder einer Behauptung ohne persönlich Stellung zu nehmen
  • bewerten: wie →beurteilen, nur unter Berücksichtigung eines persönlichen Wertebezugs
  • erörtern: Einen Sachverhalt von verschiedenen Standpunkten aus beleuchten und zu einer begründeten eigenen Bewertung gelangen
  • Stellung nehmen: Zu einem Sachverhalt oder einer Behauptung argumentierend eine eigene Meinung äußern